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Collegium Artisticum:

Neue Architektur aus Bosnien und Herzegowina

Ajna Babahmetović

Sonderpreis_Ena Kukić _ Dino Jelečević_Z

Rendering © Ena Kukić, Dino Jelečević

Ena Kukić & Dino Jelečevič: Center/Bihać (2018)

Am 6. Februar 2019 wurde die Aus­stellung Collegium Artisticum: Neue Architektur aus Bosnien im Haus der Architektur Graz (HDA) eröffnet. In Kooperation mit dem Verband der ArchitektInnen (AABIH) aus Bosnien und dem HDA übernahmen Ena Kukić, Adna Babahmetović, Zerina Džubur (als HDA-Projektleiterin) und ich Austellungskonzeption und -ausführung. Die Anzahl der Affrikaten in den Namen der genannten Akteurinnen lässt schon darauf schließen, dass alle bosnische Wurzeln haben. Dadurch wäre unsere Beweggründe, so eine Austellung zu organisieren, einfach zu erklären. Nun, neben der persönlichen Motivation, unserer zweiten Heimat Österreich die junge bosnische Architekturszene näherzubringen, war uns von Anfang an klar, dass diese unter prekären Bedingungen entstehende Szene den universellen Kämpfen aller ArchitektInnen neue Perspektiven eröffnen kann.
 


Prekäre Bedingungen?

In Bosnien und Herzegowina (BiH) wird der gesellschaftliche Diskurs von drei Zeitabschnitten geprägt: vor dem Krieg, Krieg, nach dem Krieg. Außerhalb der Staaten des ehemaligen Jugoslawien sind die Ereignisse der Nachkriegszeit weniger bekannt. Die bosnische Gegen­wart unterscheidet sich fundamental von den zwei Vergangenheiten, ist aber mit beiden untrennbar verbunden. Der gewaltsame Übergang vom jugosla­wischen System der sozialistischen Selbstverwaltung zum liberalen Marktkapitalismus hat ein sehr kompliziertes Regierungssystem hervorgebracht. Seit dem Dayton-Friedensabkommen 1995 besteht BiH aus zwei Entitäten, der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republika Srpska sowie dem Distrikt Brčko, einem Sonderverwaltungsgebiet, dessen Verwaltung sich die beiden Entitäten teilen. Die Föderation Bosnien und Herzegowina ist zusätzlich in 10 Kantone unterteilt. Der Gesamtstaat, die Entitäten und die 10 Kantone haben jeweils eigene legislative und exekutive Strukturen. Dazu gibt es noch ein dreiköpfiges Staatspräsidium mit je einem Vertreter pro Volksgruppe. Nun lässt sich leicht feststellen, dass ein solches System die Schaffung aller rechtlichen Rahmenbedingungen sehr schwierig macht. In Bosnien und Herzegowina gibt es zum Beispiel noch immer keine Architektenkammer.

 


Keine Architektenkammer?

Die Nachteile der Abwesenheit einer nationalen Architektenkammer sind allen ArchitektInnen bewusst. Die einzige Alternative zur Architektenkammer ist der Verband der ArchitektInnen in Bosnien und Herzegowina (AABIH), ein unabhängiger, gemeinnütziger Dachverband bosnischer ArchitektInnen. Dank der Bestrebungen des jungen und motivierten Teams des AABIH konnten in den letzten Jahren zahlreiche Wett­bewerbe, Vorlesungen, Ausstellungen und verschiedene Formen der informellen Architekturweiterbildung sowie der Dokumentation bosnischer Architektur verwirklicht werden. Einige Mitglieder des Verbands gründeten zusammen mit Studierenden eine zusätzliche NGO, die Lift-Prostorne Inicijative. Sie organisiert die jährlichen Architekturtage in Sarajevo, eines der wichtigsten Architektur­events Bosniens. Durch das verstärkte Engagement des AABIH hat auch die Architekturauswahl für die Ausstellung des Collegium Artisticum an Bedeutung gewonnen: 2018 wurden 18 Architektur­projekte von einer internationalen Jury ausgewählt und ausgezeichnet. Die Einbindung der internationalen, unabhängigen Juroren war ein Versuch, der bosnischen Architektur der Gegen­wart einen höheren Stellenwert und Bekanntheitsgrad zu verleihen. Durch die nun strengeren Auswahlkriterien schafften es zwar weniger Projekte in die Endauswahl und Ausstellung als in früheren Ausgaben, diese sind jedoch alle von höchster Qualität.


Collegium Artisticum?

Jedes Jahr werden in Sarajevo die besten Projekte bosnischer Kunst-, Design- und Architekturschaffender in der Kunstgalerie Collegium Artisticum gezeigt. Das Collegium Artisticum war ursprünglich eine antifaschistische Bewegung und wurde vor dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs als Teil des Sarajevo Philharmonic Orchestra von einer Gruppe linker Intellektueller und KünstlerInnen gegründet. Sie organi­sierten gemeinsam mit der damals illegalen Kommunistischen Partei Jugo­s­lawiens geheime Ausstellungen und linke Konferenzen. Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die jährliche Ausstellung des Collegium Artisticum initiiert. Die gleichnamige Kunstgalerie wurde zum 30-jährigen Jubiläum der Befreiung Sarajevos im Jahr 1975 in Zusammenarbeit mit drei bedeutenden Vereinen in Bosnien und ­Herzegowina – dem Verband der KünstlerInnen (ULUBIH), dem Verein der KünstlerInnen der angewandten Künste und Designe­rInnen (ULUPUBIH) und dem Verband der ArchitektInnen (AABIH) – eröffnet.

 


Neue Architektur aus Bosnien und Herzegowina

Die Ausstellung in HDA zeigte schließlich die Architekturauswahl der Collegium-Artisticum-Ausstellung 2018. Schon nach einem Absatz über das politische System BiHs ist es offensichtlich, dass die ausgestellte Architektur ohne ihren Kontext nicht bewertet werden kann. Deshalb versuchten wir, die ausgestellten Werke zu kontextuali­sieren. Intuitiv entschieden wir uns für fünf Themenfelder, welche die Architekturproduktion in BiH bedingen und prägen: Architekturausbildung, Wettbewerbskultur, investorenorientierte Stadt­entwicklung, Wohnbau und Gedenk­architektur. In allen diesen Feldern identifizierten wir dann Probleme, mit denen die gezeigten Projekte erfolgreich umgingen oder ihnen gar trotzten. Es stellte sich heraus, dass nur ein einziger ausgestellter Architekt seine Architekturausbildung ausschließlich in Bosnien und Herzegowina abgeschlossen hatte; fünf Projekte waren Ergebnisse von Wettbewerben (ausschließlich Ideenwettbewerbe); nur ein Projekt war eine Wohnanlage für kollektives Wohnen, von privaten Bauherren beauftragt; zwei Architekten haben sich mit ihren städtebaulichen Interventionen der investorenorientierten Stadtentwicklung entgegengesetzt; zudem wurde in drei Projekten mit dem kollektiven bosnischen Gedächtnis sensibel und innovativ umgegangen.

 


Epilog

Was haben wir aus der Ausstellung bosnischer Architektur in Graz gelernt? Erstens: Bosnischer Rakija, speziell aus Bosnien für die Eröffnungsnacht impor­tiert, ist sehr beliebt. Zweitens: Trotz der Spezifität des bosnischen Kontexts hat sich herausgestellt, dass ähnliche Pro­bleme auch in Österreich vorhanden sind, nur in unterschiedlichem Maßstab und anders „verpackt“. Schlussendlich zeigt die neue Architektur, die im bosnischen Kontext entsteht, dass der Mangel an Unterstützung durch den Staat ein größeres Verantwortungsbewusstsein der ArchitektInnen selbst verlangt und diesen dadurch paradoxerweise manchmal mehr Freiheit verleiht. Vorausgesetzt, die BauherrInnen sind bereit, für diese Freiheit auch mehr zu bezahlen.



AUSZUG AUS DEN AUSSTELLUNGSTEXTEN

ARCHITEKTURAUSBILDUNG

Sie ist in Bosnien und Herzegowina derzeit das Ergebnis einer Verflechtung des sozialistischen und des aus der Nachkriegsstagnation hervorge­gangenen Bildungssystems, welches nicht den modernen Bildungsstandards entspricht. Unzureichend umgesetzte Bologna-Prinzipien und eine mangeln­de Vernetzung mit akademischen Bildungseinrichtungen im restlichen Europa haben ein fragmentiertes und inkohärentes Ausbildungssystem für Architek­tInnen zur Folge. Die Bologna-Ideale (innovativer und modernisierter Unterricht, Beteiligung Architektur­stu­dierender an der Verbesserung der ­Lehre etc.) sind durch die prekäre finanzielle Situation der Fakultät und durch die fehlende Zusammenarbeit der ProfessorInnen mit Studierenden, gestützt durch strikte Hierarchien, gefährdet. Der Mangel an professionellem Personal an der Fakultät und die unzureichende Beteiligung von ArchitektInnen an der Ausbildung resultiert aus dem Nepotismus in der Lehrstuhlvergabe sowie den geringen Löhnen für Lehrbeauftragte. Dies und die damit verbundene Perspektivenlosigkeit in der späteren Arbeitswelt haben eine zunehmende Auswanderung junger und ausgebildeter ArchitektInnen zu Studien- oder Arbeitszwecken ins Ausland zur Folge.


WETTBEWERBSKULTUR

Eine solche konnte sich in Bosnien und Herzegowina aufgrund fehlender gesetz­licher Regelungen bei Wettbewerbsverfahren der fehlenden offiziellen Vertretung der ArchitektInnen in den letzten Jahren noch nicht weiter entwickeln. Für die Vergabe von Bauaufträgen ist die Auslobung eines Architekturwettbewerbs weder für öffentliche noch für private BauträgerInnen vorgeschrieben. Architektonische Lösungen werden derzeit für den Großteil der zu errichtenden Bauwerke mittels offener Vergabeverfahren gefunden. Dabei wird die architektonische Qualität des eingereichten Projekts dem Kostenfaktor untergeordnet. Da es keine entsprechende Vertretung für Archite­k­­­­tInn­en (Kammer für ArchitektInnen) gibt, besteht auch keine gesetzliche Regelung über die finanzielle Vergütung der Architekturschaffenden. Dies wirkt sich wiederum negativ auf die wirtschaftliche Situation der Architekturbüros aus. Mit dem Ausbleiben von Richtlinien für Planungswettbewerbe fällt die Organisation und Durchführung dieser meistens an städtische Behörden, deren Mit­arbeiterInnen nicht, wie generell üblich, architektonisch ausgebildet sind. Dies hat zur Folge, dass in den Auslobungstexten die Bauaufgaben nicht entsprechend kommuniziert werden können. In Bosnien sind organisierte Architekturwettbewerbe aktuell ausschließlich das Ergebnis des guten Willens öffentlicher Verwaltungsbehörden sowie der aktiven Initiative des Verbandes der Architek­t­Innen in Bosnien und Herzegowina (AABIH).

 


INVESTORENORIENTIERTE STADTENTWICKLUNG

Nach dem Bosnischen Krieg lag der Schwerpunkt in weiten Teilen des Landes auf der Errichtung von Neubauten und dem Wiederaufbau des Altbestandes, jedoch ohne adäquate rechtliche Rahmenbedingungen und ohne ein städtisches Entwicklungskonzept. Diese Umstände weisen auf die pro­blematische Art und Weise, wie das Land in den letzten Jahrzehnten verwaltet wurde, hin. Das Raumplanungsgesetz des Kantons Sarajevo verfügte über den berüchtigten Artikel 46, der es den an der Macht stehenden Politike­rInnen erlaubte, innerhalb kürzester Zeit Anpassungen am städtischen Bebauungsplan vorzunehmen, ohne dass die Öffentlichkeit oder die Gemeinderäte informiert wurden. Diese missbräuchliche Handhabung des Artikels führte dazu, dass eine große Anzahl der Bauten nicht dem städtebaulichen Konzept entsprach. So wurde teilweise die Anzahl von Stockwerken erhöht, Objekte vergrößert und sogar Grundstücks­widmungen geändert. Die mangelnde Transparenz dieser Vorgehensweise hat in vielen Fällen eine rechtzeitige Reaktion der Behörden verhindert. Bestimm­te Projekte wurden erst bekannt, als mit dem Bau bereits begonnen wurde. Dieser „Städtebau ohne Stadtplane­rInnen”, einhergehend mit dem Fehlen von Wettbewerben, der Legalisierung von Gebäuden, die ohne Genehmigung gebaut wurden und der Überproduktion von unzureichendem Wohnbau, führt seit vielen Jahren zu äußerst ungünstigen Lebensbedingungen: Mangel an sozialer und kommunaler Infrastruktur für die Bevölkerung, Probleme mit der Wasserversorgung und dramatische Luftverschmutzung.

 


WOHNBAU

Im ehemaligen Jugoslawien, in einer Zeit der sozialistischen Selbstverwaltung, war der Staat im Besitz des kollektiven Wohnungsfonds und somit gleichzeitig Investor, Architekt und Bauträger. Eine klare Kategorisierung und Standardisierung zur Qualitätssicherung von Wohnanlagen war in diesem Kontext selbstverständlich. Wohnungen, die von staatlichen Firmen für eine symbolische Monatsmiete vergeben wurden, waren zwar vererbbar, aber dennoch Gegenstand des staatlich kontrollierten Eigentums. Der Krieg und die Nachkriegsprozesse der Privatisierung sorgten dafür, dass der Wohnungsbestand aus staatlichem Besitz verschwand. Das heutige Bosnien und Herzegowina ist nunmehr kein aktiver Akteur in der Wohnpolitik mehr – diese ist mittlerweile vollständig den Marktprinzipien untergeordnet. In einem Land, das noch lernt, ein unabhängiger Staat zu sein – ohne Wohnbausystem mit einem allgemeinen Mangel an Wohnflächen und mit fehlender Raumplanungsdokumentation – entsteht eine neue Kategorie von Wohnsiedlungen. Da das Mietwesen noch immer nicht reguliert worden ist, wird der Kauf von Wohnungen für viele BürgerInnen zur einzig sicheren Form des Wohnens. Ohne Berücksichtigung städtebau­licher Parameter oder architektonischer Prinzipien im Wohnungsbau entstehen Strukturen, bei denen der einzig formgebende Faktor die Höhe der Quadratmeterzahl der investierten Wohnfläche ist. So hängt die Qualität eines Wohnbaus heute ausschließlich vom moralischen Verantwortungsbewusstsein der InvestorInnen und ArchitektInnen sowie vom Anspruch der zukünftigen EigentümerInnen ab.

 


GEDENKARCHITEKTUR

Die zeitgenössische Erinnerungskultur in der bosnischen Architektur manifestiert sich in der mangelnden Aufmerksamkeit für Denkmäler der Vorkriegszeit und durch den Missbrauch von Nachkriegsdenkmälern. Obwohl Bosnien und Herzegowina ein reiches und vielseitiges Erbe an Gedenkarchi­tekturen aus dem Mittelalter und der jugoslawischen Ära besitzt, ist die Quali­tät des künstlerischen Ausdrucks und der Arbeitsethik in diesem Bereich seit dem letzten Krieg rapide zurückgegangen. In den vergangenen Jahren hat das internationale Publikum die Bedeutung jugoslawischer „Spomeniks“ und deren Originalität, Ausdruckskraft und soziale Triebkraft erkannt. Diese Denkmäler verfallen jedoch seit Jahren oder sind bereits völlig zerstört. Als Symbol für „Brüderlichkeit und Einheit” stehen sie im Widerspruch zur architektonischen Produktion im heutigen Bosnien und Herzegowina und seiner gegenwärtigen politischen und sozialen Ordnung. Neue Denkmäler werden meist während der Wahljahre und lediglich als Symbol einer Viktimisierung der jeweiligen Bevölke­rungsgruppe errichtet und vergrößern dadurch die ohnehin bestehende Kluft zwischen den lokalen Ethnien. Die bedeutende Rolle, die Gedenkarchitekturen zur Ermöglichung einer Übergangsjustiz einnehmen könnten, bleibt somit ungenutzt. Auch weitere architektonische Typologien, die einen bedeutenden Platz im kollektiven Gedächtnis einnehmen, werden nicht zur gesellschaftlichen Revitalisierung des Vielvölkerstaates genutzt und sind auch rechtlich nicht ausreichend geschützt. Diese Art von Bauwerken implizieren unvermeidlich eine politische Botschaft, beinhalten jedoch auch das Potenzial zur Förderung zwischenmenschlicher Beziehungen.



Alle ausgestellten Projekte sind aufrufbar unter:

https://aabh.ba/kategorija/collegium/2018/

Architekturtage:
http://www.daniarhitekture.ba/en

 


COLLEGIUM ARTISTICUM: NEUE ARCHITEKTUR AUS BOSNIEN UND HERZEGOWINA im Haus der Architektur Graz, 7. bis 22. Februar 2019

Mit Projekten von:

ahA+knAp, Boris Cindric, Emina Čamdžić, ENTASIS, Studio Firma, Kenan Hadžović, Ena Kukić + Dinko Jelečevič, Ledić arhitektura, Lidija Manuševa + Mario Ferušić, Novi dom, Projekt V Arhitektura, small SCALE – Istraživacki centar za prostor, Studio Doxat, STUDIO NON STOP, Studio Zec

Idee und Konzept:

Adna Babahmetović, Ajna Babahmetović, Ena Kukić


Projektleitung HDA:

Zerina Džubur

In Kooperation mit:

Verband der ArchitektInnen in Bosnien und Herzegowina (AABIH)

Vortragende bei der Ausstellungseröffnung:

Vedina Babahmetović, Christoph Hinterreiter, Ena Kukić, Igor Kuvač

Mit Unterstützung von:

Bosnisch-herzegowinische Kulturplattform, EderArch ZT GmbH, Kakanj Cement, Kulturvermittlung Steiermark

 

 

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